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Rechtsirrtümer Mietrecht - Права квартиросъёмщиков
Марина
Марина
Число: Понедельник, 11-Мая-2009, 19:50:44 | Ответ # 1
Хозяйка
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 Страна: Германия
Город: Бремен
 Я Offline
С нами: 24-Ноября-2006
 

Über 54 Prozent aller Wohnungen und Häuser in Deutschland sind gemietet. Und liefern damit viel Zündstoff für Streitfälle. In den letzten Jahren wurde das Mietrecht in einigen Punkten geändert. Viele wissen daher nicht, was ihre Rechte aber auch ihre Pflichten sind. Muss ich beim Auszug streichen? Was darf ich an meinem Balkon anbringen? Und welche Betriebskosten muss ich überhaupt zahlen? Galileo klärt die häufigsten Streitfragen und bringt Licht in den Paragrafendschungel des neuen Mietrechts.

Unsere 6 Fragen:

- Welche Informationen darf der Makler verlangen?

Die Neugierde der Makler und Vermieter ist groß. Mit Hilfe der Selbstauskunft wollen sie auch oft ihren potentiellen Mietern Persönliches entlocken. Aber Fragen nach Schwangerschaft, Lebensverhältnissen oder auch Vorstrafen sind verboten – hier darf gelogen werden. Ehrlich muss dagegen die Frage nach dem Einkommen beantwortet werden. Wer hier lügt, dem kann gekündigt werden.

- Wie errechnet sich die Wohnungsgröße?

Weit über die Hälfte aller Wohnungen sind zu klein – ihre Wohnfläche liegt unter der ursprünglich angegebenen. Daher sollten sie sich die Mühe machen und genau nachmessen: alle Räume ab 2 Meter Höhe zählen voll, Mansarden zwischen 1 Meter und 2 Metern Höhe zur Hälfte, Balkone nur ¼. Wenn Sie dann auf 10 % weniger als angegeben kommen, haben Sie Glück. Dann dürfen Sie Miete und Nebenkosten um 10 % kürzen.

- Was darf man auf seinem Balkon anbringen?

Bei weitem nicht so viel, wie man meinen möchte. Selbst Katzen oder Taubennetze sind genehmigungspflichtig. Genau so wie Markisen. Sobald in die Fassade gebohrt werden muss, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Übrigens auch bei der Satellitenschüsseln. Wenn diese den Gesamteindruck des Hauses stören, darf der Vermieter nein sagen.

- Welche Betriebskosten darf der Vermieter abrechnen?

Streit um Nebenkosten sind Alltag vor Gericht. Aber was darf der Vermieter abrechnen? Der Gesetzgeber sagt, nur Punkte, die vorher im Mietvertrag oder der Hausordnung vereinbart sind. Und im punkt Lift gilt: alle Hausbewohner müssen zahlen – auch die im Erdgeschoss. Allerdings nur die Wartungskosten. Richtige Reparaturen oder Ersatzteile sind dagegen alleine Sache des Vermieters.

- Kann der Vermieter kündigen, wenn er das Haus abreißen will?

Ja, leider. Er darf seine Mieter vor die Türe setzen. Immer dann, wenn er nachweisen kann, dass eine Sanierung unwirtschaftlich und zu teuer ist. Dann kann es schnell gehen. Drei Monate Kündigungsfrist – mehr nicht. Nur langjährige Mieter haben eine maximale Schonfrist von 9 Monaten. Dann sind auch sie draußen. Und das gilt auch, wenn der Vermieter die baufällige Immobilie erst neu erworben hat. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Januar 2009 entschieden.

- Muss die Wohnung beim Auszug gestrichen werden?

Nein – muss sie in 75 % aller Fälle nicht mehr. So viele Mietverträge enthalten nämlich unwirksame Renovierungsklauseln. Das sind Paragrafen, die zu festen Zeiten zum Streichen auffordern. In so einem Fall ist der Mieter fein raus: er muss die Wohnung nur mehr besenrein übergeben. Und auch ein neuer Vermietertrick zieht nicht. Eine Sondergebühr beim Auszug ist ungültig, haben die Gerichte im Sommer 2008 entschieden.

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